Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro: So kalkulieren Dienstleister ihre Preise für das neue Jahr
Die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung kommt zum 1. Januar 2027. Wer jetzt Angebote für das kommende Jahr schreibt, sollte die höheren Personalkosten einpreisen und laufende Verträge prüfen.
Von Dr. Katharina Wendt, Chefredakteurin, Ressort Mittelstand
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Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. So hat es die Mindestlohnkommission im Sommer 2025 beschlossen, die Bundesregierung hat den Vorschlag per Verordnung umgesetzt. Für Betriebe mit vielen Beschäftigten im unteren Lohnbereich bedeutet das ein Plus von rund fünf Prozent bei den direkten Personalkosten.
Die Wirkung reicht über die Mindestlohnempfänger hinaus. Wer bisher knapp darüber bezahlt wurde, erwartet in vielen Fällen ebenfalls eine Anpassung, damit der Abstand gewahrt bleibt. Hinzu kommt die Minijobgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist und 2027 auf 633 Euro im Monat steigt. Reinigungsfirmen, Gastronomie, Pflegedienste und Sicherheitsdienstleister spüren das zuerst.
Für die Kalkulation empfiehlt sich ein nüchterner Blick auf den Stundenverrechnungssatz. Dazu gehören neben dem Bruttolohn die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub, Krankheitstage und die nicht abrechenbaren Stunden. Wer diesen Satz einmal sauber neu berechnet, sieht schnell, ob die bisherigen Preise 2027 noch tragen.
Laufende Rahmenverträge sind der zweite Prüfpunkt. Viele enthalten Preisanpassungsklauseln, die an Tarif oder Mindestlohn gebunden sind. Fehlt eine solche Klausel, lohnt das Gespräch mit dem Kunden noch in diesem Herbst. Eine frühzeitige, begründete Ankündigung wird deutlich besser aufgenommen als eine Nachforderung im Januar.
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Über den Autor

Dr. Katharina Wendt
Chefredakteurin, Ressort Mittelstand
Berichtet seit 18 Jahren über mittelständische Unternehmen, Nachfolge und Betriebsführung.
Schwerpunkte: Unternehmensnachfolge, Betriebsführung, Auftragsvergabe, Konjunktur · In der Redaktion seit 2019


