Finanzen

Jahresendplanung im Mittelstand: Was Betriebe bis Dezember steuerlich und organisatorisch klären sollten

Das vierte Quartal entscheidet über Investitionen, Abschreibungen und die Belegablage. Welche Punkte sich jetzt lohnen und warum die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege Platz im Archiv schafft.

Porträt von Markus Feldhoff

Von Markus Feldhoff, Redakteur, Ressort Finanzen
· 6 Min. Lesezeit

Zwei Geschäftsleute besprechen im Büro die Jahresplanung anhand von Auswertungen
Zwei Geschäftsleute besprechen im Büro die Jahresplanung anhand von Auswertungen

Ende September ist ein guter Zeitpunkt für einen ersten Blick auf das Jahresergebnis. Die Zahlen aus drei Quartalen liegen vor, und bis Dezember bleibt genug Zeit, um Entscheidungen noch wirksam zu treffen. Steuerberater empfehlen, das Gespräch jetzt zu führen und nicht erst im Dezember, wenn die Kanzleien ausgelastet sind.

Bei Investitionen lohnt der Blick auf die Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Für bewegliche Anlagegüter gilt seit Juli 2025 wieder die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent, befristet für Anschaffungen bis Ende 2027. Wer ohnehin plant, ein Fahrzeug oder eine Maschine zu kaufen, sollte den Zeitpunkt mit dem Steuerbüro abstimmen.

Organisatorisch bringt das Bürokratieentlastungsgesetz eine spürbare Erleichterung. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt. Belege aus dem Jahr 2017 und älter dürfen in den meisten Fällen vernichtet werden, sofern keine laufende Prüfung oder offenes Verfahren betroffen ist. Jahresabschlüsse und Bücher bleiben weiterhin zehn Jahre aufzubewahren.

Ein letzter Punkt betrifft die Liquidität im Januar. Dann fallen häufig Versicherungsbeiträge, Kammerbeiträge und Steuervorauszahlungen gleichzeitig an. Eine einfache Übersicht der fälligen Zahlungen der ersten acht Wochen des neuen Jahres verhindert, dass ein gutes Geschäftsjahr mit einem Engpass beginnt.

  • Jahresendplanung
  • Abschreibung
  • GWG
  • Aufbewahrungsfrist
  • Buchungsbelege
  • Steuern Mittelstand

Über den Autor

Porträt von Markus Feldhoff

Markus Feldhoff

Redakteur, Ressort Finanzen

Schreibt über Kreditvergabe, Zahlungsmoral und Steuerpolitik aus Sicht kleiner Betriebe.

Schwerpunkte: Kreditvergabe, Liquidität, Steuerrecht, Bankenaufsicht · In der Redaktion seit 2020

Mehr zum Thema

Mitarbeiterin führt im Homeoffice ein Kundengespräch und dokumentiert die Angaben
Digitalisierung

Remote Setting als nächster beruflicher Schritt

Wer neben dem Beruf eine neue Tätigkeit kennenlernen möchte, braucht einen überschaubaren Einstieg. RemoteWork stellt mit Remote Setting eine Aufgabe vor, bei der Kommunikation, Organisation und digitale Zusammenarbeit zusammenkommen.

Jonas Kirchner · 25. September 2026 · 5 Min.

Alle Beiträge im Ressort Finanzen